Was versteht man unter Parifizierung?

Was versteht man unter Parifizierung?

Was versteht man unter Parifizierung?

Ein typisches Beispiel für Parifizierung ist die Umwandlung eines Mehrparteienhauses, das ursprünglich einem einzigen Eigentümer gehört hat, in mehrere Eigentumswohnungen. Dazu wird das Gebäude in einzelne Einheiten aufgeteilt, die jeweils eine eigene Grundstücksnummer und ein eigenes Grundbuchblatt erhalten.

 

Welche Schritte umfasst die Parifizierung?

 

1. Erstellung eines Parifizierungsgutachten:

Ein Sachverständiger erstellt ein Gutachten, das die genaue Aufteilung des Gebäudes in verschiedene Einheiten beschreibt. Eigenschaften wie die Lage innerhalb des Stockwerkes oder die Grundrissgestaltung im Vergleich zu den anderen Objekten des Hauses spielen dabei eine Rolle. Die Nutzfläche des Objekts wird mit Zu- und Abschlägen bewertet.

2. Einreichung des Parifizierungsgesuchs:

Dieses Gutachten wird bei der zuständigen Behörde eingereicht, um die rechtliche Genehmigung für die Aufteilung zu erhalten.

 

3. Grundbuchseintragung:

Nach Genehmigung durch die Behörde wird die Aufteilung im Grundbuch eingetragen. Jede Einheit erhält ein eigenes Grundbuchblatt.

 

4. Begründung von Wohnungseigentum:

Die einzelnen Einheiten können nun als selbstständige Eigentumswohnungen verkauft oder vererbt werden.

(Angaben ohne Gewähr.)

 

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Leistungen

 

Wofür braucht man eine Fertigstellungsanzeige?

Wofür braucht man eine Fertigstellungsanzeige?

Was versteht man unter einer Fertigstellungsanzeige?

Die Fertigstellungsanzeige beim Hausbau ist ein formaler Prozess, bei dem der Bauherr oder die Baufirma der zuständigen Baubehörde mitteilt, dass die Bauarbeiten abgeschlossen sind. Diese Anzeige ist ein wichtiger Schritt in der Bauabwicklung und hat rechtliche und praktische Bedeutung.

 

Wesentliche Aspekte der Fertigstellungsanzeige:

 

1. Definition und Zweck:

    • Die Fertigstellungsanzeige informiert die Baubehörde offiziell darüber, dass das Bauvorhaben gemäß den genehmigten Bauplänen und den geltenden Bauvorschriften abgeschlossen wurde.
    • Sie dient als Grundlage für die abschließende Bauabnahme durch die Behörde.

2. Inhalt der Anzeige:

    • Angaben zum Bauherrn und zum Bauprojekt (Adresse, Baugenehmigungsnummer etc.).
    • Datum der Fertigstellung.
    • Bestätigung, dass das Gebäude entsprechend den genehmigten Plänen und Vorschriften fertiggestellt wurde.
    • Oftmals wird eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder Bauleiters beigefügt, die die Einhaltung der Bauvorschriften und Pläne bestätigt.

3. Verfahren:

    • Der Bauherr oder die beauftragte Baufirma reicht die Fertigstellungsanzeige schriftlich bei der zuständigen Baubehörde ein.
    • Je nach regionalen Vorschriften kann es erforderlich sein, dass zusätzlich zur Anzeige auch eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder eines Prüfingenieurs eingereicht wird.

 

4. Bauabnahme:

    • Nach Eingang der Fertigstellungsanzeige prüft die Baubehörde das Bauvorhaben.
    • Es kann eine Bauabnahme vor Ort erfolgen, bei der überprüft wird, ob das Gebäude den Bauplänen und Vorschriften entspricht.
    • Eventuelle Mängel oder Abweichungen müssen behoben werden, bevor die abschließende Baugenehmigung erteilt wird.

 

5. Rechtliche Bedeutung:

    • Mit der Fertigstellungsanzeige und der anschließenden Abnahme wird das Bauvorhaben offiziell abgeschlossen.
    • Dies ist oft Voraussetzung für die Nutzungsgenehmigung (Nutzungsfreigabe), ohne die das Gebäude nicht legal genutzt werden darf.
    • Die Fertigstellungsanzeige kann auch für Versicherungen und die Eintragung ins Grundbuch relevant sein.

 

6. Unterschiede je nach Region:

      • Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Bundesland und lokaler Bauordnung variieren.
      • In einigen Regionen kann es zusätzliche Anforderungen oder spezifische Formulare geben, die verwendet werden müssen.

 

Zusammengefasst ist die Fertigstellungsanzeige ein formeller Schritt, der sicherstellt, dass ein Bauprojekt gemäß den gesetzlichen Anforderungen abgeschlossen wurde. Sie markiert den Übergang von der Bauphase zur Nutzungsphase und ist entscheidend für die rechtliche Nutzung des Gebäudes.

(Angaben ohne Gewähr.)

 

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Leistungen

 

Was versteht man unter Wohnnutzfläche?

Was versteht man unter Wohnnutzfläche?

Was versteht man unter Wohnnutzfläche?

Die Wohnnutzfläche ist eine wichtige Kennzahl im Immobilienbereich, die die tatsächlich nutzbare Wohnfläche einer Immobilie beschreibt. Sie bezeichnet die Fläche innerhalb der Wohnung oder des Hauses, die für Wohnzwecke genutzt werden kann, einschließlich aller Wohnräume wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Badezimmer, aber auch Dielen und Flure. .

 

Einige wichtige Merkmale der Wohnnutzfläche:

 

1. Definition:

Die Wohnnutzfläche umfasst die gesamte Fläche innerhalb der Wände einer Wohnung oder eines Hauses, die für Wohnzwecke genutzt werden kann. Sie wird in Quadratmetern (m²) gemessen.

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2. Einbezogene Räume:

Zur Wohnnutzfläche gehören in der Regel alle Räume, die für das tägliche Wohnen genutzt werden, wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Badezimmer. Auch Nebenräume wie Dielen, Flure und Abstellräume können in die Wohnnutzfläche einbezogen werden, sofern sie eine bestimmte Mindestgröße haben und direkt von den Wohnräumen zugänglich sind.

 

3. Nicht einbezogene Räume:

Zur Wohnnutzfläche gehören in der Regel alle Räume, die für das tägliche Wohnen genutzt werden, wie Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Badezimmer. Auch Nebenräume wie Dielen, Flure und Abstellräume können in die Wohnnutzfläche einbezogen werden, sofern sie eine bestimmte Mindestgröße haben und direkt von den Wohnräumen zugänglich sind.

 

4. Berechnung:

Die Wohnnutzfläche wird üblicherweise anhand der äußeren Abmessungen der Räume gemessen, also von Wandmitte zu Wandmitte. Dabei werden Nischen und Erker vollständig in die Flächenberechnung einbezogen, während Schrägen oder Dachschrägen nur bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigt werden.

 

5. Bedeutung:

Die Wohnnutzfläche ist eine wichtige Kennzahl beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung von Immobilien, da sie einen direkten Einfluss auf den Wert und die Nutzbarkeit der Immobilie hat. Sie dient auch als Grundlage für die Berechnung von Miet- oder Kaufpreisen.

 

Die genaue Definition und Berechnung der Wohnnutzfläche kann je nach Land und Region variieren und wird oft durch lokale Standards und Normen festgelegt. Es ist wichtig, die genauen Definitionen und Methoden für die Berechnung der Wohnnutzfläche zu kennen, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden.

(Angaben ohne Gewähr.)

 

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Leistungen

 

Hilfe nach Hochwasserschäden

Hilfe nach Hochwasserschäden

Hilfe nach Unwetterschäden – wir stehen an Ihrer Seite!

Die jüngsten Unwetter haben in vielen Regionen erhebliche Schäden angerichtet – von Überflutungen bis zu Sturmschäden an Gebäuden und Grundstücken. Stehen Sie vor zerstörten Dächern, beschädigten Fassaden oder Wasserschäden im Keller? In diesen schwierigen Zeiten lassen wir Sie nicht allein. Wir, als erfahrene Baufirma und Experten im Baumanagement, bieten schnelle und professionelle Hilfe zur Schadensminimierung und -behebung.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

 

1. Schnelle Ersthilfe:

Sobald Sie uns kontaktieren, reagieren wir umgehend. Unser Ziel ist es, weitere Schäden zu verhindern und so schnell wie mögliche erste Maßnahmen zu ergreifen.

2. Detaillierte Schadensbewertung:

Unser geschultes Team aus Experten kommt zu Ihnen und bewertet den Schaden vor Ort. Dabei setzen wir auf umfassende Expertise und langjährige Erfahrung.

3. Individuelle Lösungen:

Jeder Schaden ist unterschiedlich – und genauso individuell sind unsere Lösungen. Gemeinsam entwickeln wir einen Maßnahmenplan, um Ihre Immobilie schnellstmöglich wieder instand zu setzen.

4. Schadenmanagement:

Wir unterstützen Sie auch bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung und stellen sicher, dass alle notwendigen Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen reibungslos ablaufen.

 

 

Schritt für Schritt zur schnellen Hilfe:

 

1. Kontaktaufnahme:

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Namen, Telefonnummer und Adresse an office@bm-gramser.at. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

2. Schadenbeschreibung:

Geben Sie uns eine kurze Übersicht über die Art des Schadens (z. B. Wasserschaden, Sturmschaden, Überschwemmung) und welche Teile Ihrer Immobilie betroffen sind.

3. Fotos senden:

Schicken Sie uns Bilder der betroffenen Stellen. Je genauer wir die Situation vorher kennen, desto schneller können wir reagieren.

4. Vor-Ort-Termin:

Einer unserer Techniker kommt zu Ihnen und bewertet die Lage direkt vor Ort. Dabei besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

 

Warum wir?

Als Baufirma mit langjähriger Erfahrung in der Schadensbewertung und -behebung wissen wir genau, was in Krisensituationen zählt: Schnelligkeit, Zuverlässigkeit und individuelle Betreuung. Wir kümmern uns um die Details, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten und dafür zu sorgen, dass Ihr Zuhause oder Ihre Immobilie so schnell wie möglich wieder in Top-Zustand ist.

Zögern Sie nicht – wir sind für Sie da!

Ob es sich um ein beschädigtes Dach, feuchte Wände oder gravierende Strukturschäden handelt – wir finden die passende Lösung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf. office@bm-gramser.at

 

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Leistungen

 

Handwerkerbonus 2024

Handwerkerbonus 2024

Unsere Leistungen sind für den Handwerkerbonus förderfähig!

 

Was ist der Handwerkerbonus?
👍Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen
 
👍Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
 
👍Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden.

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Dazu zählen beispielsweise:

  • die Erneuerung von Dächern
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung von Fassaden
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Erneuerung von Wandtapeten
  • Malerarbeiten
  • Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
  • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw.
  • gepflasterte Flächen und Wege
  • Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.)
  • Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
  • Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools

Bei welchen Gewerben ist davon auszugehen, dass sie förderfähige Leistungen erbringen?

  • Baumeister
  • Baugewerbetreibende
  • Bodenleger
  • Brunnenmeister
  • Dachdecker
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
  • Erdbeweger
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
  • Landschaftsgärtner
  • Hafner
  • Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
  • Holzbaugewerbetreibende
  • Keramiker; Platten- und Fliesenleger
  • Kommunikationselektronik
  • Kunststoffverarbeitung
  • Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer
  • Rauchfangkehrer
  • Schädlingsbekämpfung
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
  • Pflasterer
  • Spengler
  • Sprengunternehmer
  • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
  • Stukkateure und Trockenausbauer
  • Tapezierer
  • Tischler, Bautischler und Drechsler
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Holzbau-Meister (Zimmermeister)

Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?

Förderungsansuchen können bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle elektronisch auf dieser Website eingebracht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 1. März 2024) können bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 1. März 2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden.
Im Förderansuchen ist eine Bankverbindung anzugeben. In der Folge wird der entsprechende Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Weiterführende Informationen auf https://handwerkerbonus.gv.at/

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