von Dominik Gramser | Mai 23, 2024 | Baulexikon, Info-Fakten
Baubewilligung
Wird ein Gebäude neu errichtet oder umgebaut, dann ist vor Beginn des geplanten Vorhabens eine Baubewilligung zu erwirken. Die Art und der Umfang des Vorhabens entscheiden über die Form der Bewilligung bzw. des Bewilligungsverfahrens.
Im Gegensatz zum normalen Bewilligungsverfahren wird ein Projekt im vereinfachten Verfahren deutlich schneller bewilligt.
Baumaßnahmen geringeren Umfangs sind in den meisten Bundesländern nur anzuzeigen.
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Nicht der Bewilligungspflicht können unterliegen (je nach Bundesland verschieden) z. B. Sammelanlagen für festen Dünger, Wartehäuschen, Würstelstände auf öffentlichen Verkehrsflächen, Schaubuden, Zelte, Wohnwagen, Wald- und Weidezäune u. s. w.
Wann erlischt eine Baubewilligung?
Die Baubewilligung erlischt mit Ablauf einer bestimmten Frist (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich: 2 Jahre, Oberösterreich, Vorarlberg: 3 Jahre, Wien: 4 Jahre, Steiermark: 5 Jahre), wenn innerhalb dieser Zeit nicht mit der Bauausführung begonnen wurde
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
Leistungen
von Dominik Gramser | Mai 11, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Was ist ein Grenzkataster?
Der Grenzkataster dient dem verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen.
Was ist im Grenzkataster eingetragen?
Ein Grundstück ist entweder im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen.
Die eingetragenen Grenzpunkte der im Grenzkataster befindlichen Grundstücke werden durch Koordinaten (in Zentimeter angegeben) genau festgelegt.
Eintragung im Grenzkataster:
Im Grenzkataster
- sind die Grenzen des Grundstückes rechtsverbindlich festgelegt, somit ist eine exakte Rückübertragung durch das Vermessungsamt oder durch Vermessungsbefugte jederzeit möglich.
- können verloren gegangene Grenzzeichen leicht wiederhergestellt werden (keine Grenzstreitigkeiten mehr!)
- gibt es den Schutz des Vertrauens bei einem Rechtserwerb.
- ist eine Ersitzung von Grundstücksteilen unmöglich.
Der Grenzkataster garantiert höchste Rechtssicherheit!
Leistungen
von Dominik Gramser | Apr. 30, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Was versteht man unter baulichen Nebenanlagen?
Nebenanlagen sind Bauten, die nicht zum Wohnzweck dienen, wie beispielweise Garagen, Gerätehütten oder Gartenhäuser.
Nebenanlagen gelten als eingeschoßig, wenn der höchste Punkt des Bauwerkes 4 Meter nicht überschreitet.
Leistungen
von Dominik Gramser | Apr. 2, 2024 | Allgemein, Info-Fakten
wiki
Wir sind Mitglied im Verein Wirtschaftsregion Waldviertler Kernland. Eine Zusammenarbeit mit regionalen Partnern ist uns sehr wichtig und wird von unseren Kunden sehr geschätzt. Die regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze werden in der Region erhalten.
Wir freuen uns über die Vorstellung von BM Ing. Dominik Gramser auf dem Titelblatt der Frühjahrsausgabe 2024 von wiki – Wir im Kernland informieren.
Foto: Martin Rehberger für wiki.jetzt
von Dominik Gramser | März 25, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Grünland (Freiland)
Alle nicht als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmete Gebiete werden als Grünland (Steiermark und Tirol als Freiland; Vorarlberg als Freiflächen) ausgewiesen.
Welche Flächen gehören zu Grünland?
Neben den land- und forstwirtschaftlichen Gebieten werden auch
- größere Erholungsflächen (Parkanlagen, Spiel- und Liegewiesen, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze, Skipisten u. s. w.)
- Dauerkleingärten
- Erwerbsgärtnereien
- Friedhöfe
in den Bereich Grünland (Freiland, Freiflächen) eingeordnet.
Welche Bauwerke dürfen auf Grünland errichtet werden?
Im Grünland dürfen nur Bauwerke entstehen, die einer bestimmungsgemäßen Nutzung dienen wie beispielsweise auf einem Campingplatz nur sanitäre Anlagen oder Einrichtungen für den täglichen Bedarf der Besucher. Für Land- und Forstwirtschaft bestimmte Grünlandgebiete dürfen nur Bauten entstehen, die für den Nebenerwerb errichtet werden.
Leistungen