von Dominik Gramser | Feb 22, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Was versteht man unter Aufschließungskosten?
Von Aufschließungskosten bei Grundstücken spricht man, wenn es sich um Verkehrsflächen und andere Teile der Infrastruktur im Zuge einer Bauplatzerklärung oder Baueinrichtung und der öffentlichen Beleuchtung handelt.
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende Abgabe an die Gemeinde, die nach einem Einheitssatz berechnet wird, der von Gemeinde zu Gemeinde variieren kann. Erfragen können Sie diesen Einheitssatz, der auch Hebesatz genannt wird, in der Regel am Bauamt Ihrer Gemeinde.
Zu bezahlen ist diese Abgabe grundsätzlich dann, wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen und es dadurch zum Bauplatz erklären lassen.
Vorschreibung
In folgenden Fällen wird eine Aufschließungsabgabe bescheidmäßig vorgeschrieben:
Bei Änderung einer Grundstücksgrenze im Bauland:
Erforderlich ist ein Teilungsplan und eine Anzeige (Ansuchen), die von allen von dieser Teilung betroffenen Grundstückseigentümer unterzeichnet sein muss. Auf dieser Anzeige ist, sofern keines der geänderten Grundstücke Bauplatz ist, wenigstens für eines die Bauplatzerklärung zu beantragen.
Bauplatzerklärung:
Auf Antrag des Eigentümers ist ein Grundstück im Bauland mit Bescheid zum Bauplatz zu erklären.
Erteilung einer Baubewilligung:
Bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück im Bauland wird das Grundstück zum Bauplatz erklärt und eine Aufschließungsabgabe vorgeschrieben, wenn für das Grundstück noch kein Aufschließungsbeitrag vorgeschrieben und entrichtet worden ist.
Was gehört alles zur Erschließung dazu?
Manche Gemeinden fördern die Ansiedlung, indem sie bereits erschlossene Grundstücke zum Verkauf anbieten und den Erschließungsbeitrag erlassen. Dann ersparen Sie sich beim Baugrund Erschließungskosten. Im Allgemeinen müssen Sie sich aber häufig selbst darum kümmern, dass das Grundstück an die erforderliche Infrastruktur angeschlossen wird.
Das gehört zu den Aufschließungskosten
(umgangssprachlich auch Erschließungskosten für einen Baugrund):
- Anschluss an die Trinkwasserversorgung
- Kanalanschlüsse
- Anbindung an das Stromnetz
- Verbindung mit Gas- oder Fernwärmenetz
- Verkehrsanbindungen durch Straßen und Gehwege
- Kabelverlegung für Telefon, Fernsehen und Internet
Aufschließungskosten vs. Anschlussgebühren
Die Aufschließungsabgabe wird oft mit den Anschlussgebühren, die z. B. für den Anschluss von Gas, Wasser und Strom anfallen, verwechselt.
Wir freuen uns, für Sie zu arbeiten!
von Dominik Gramser | Feb 21, 2024 | Info-Fakten
Zubau
Ein Zubau im bautechnischen Sinn ist alles, wodurch nach außen die Kubatur vergrößert und zusätzlich umbauter Raum geschaffen wird, also jede Erweiterung des Baubestandes in waagrechter und lotrechter Richtung, wie z. B. durch Wintergärten, Gaupen oder Aufstockungen.
Abänderung von Bauwerken
Relevant ist das unter anderem für den § 66a Abs. 1 der NÖ BO 2014. Im Gegensatz dazu versteht man unter einer „Abänderung von Bauwerken“ eine Veränderung innerhalb der bestehenden Baukubatur.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
Leistungen
Quelle: NÖ BO 2014 § 14 Zi.1 § 66a Abs. 1
von Dominik Gramser | Feb 14, 2024 | Info-Fakten
Was versteht man unter einer BAUFLUCHTLINIE?
Baufluchtlinien sind Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.
Sie können durch die Gemeinde im Bebauungsplan verordnet werden und stellen eine behördlich festgelegte Linie dar, bis an welche ein Bauwerk herangebaut werden kann oder gar muss.
Vordere Baufluchtlinie
Durch vordere Baufluchtlinien wird erreicht, dass Gebäude entweder einen Mindestabstand zur Straße einzuhalten haben (Vorgarten) oder gerade an diese zur Verhinderung von Raumbildung heranrücken müssen.
Seitliche und hintere Baufluchtlinien
Seitliche und hintere Baufluchtlinien dienen primär dem Schutz der Nachbarn. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen sichern sie die einzuhaltende Entfernung von Hauptgebäuden zueinander, damit u. a. die ausreichende Belichtung der Hauptfenster möglich ist.
Leistungen
von Dominik Gramser | Feb 5, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Kommen wir eigentlich am selben Ort an, wenn wir in das 3. Geschoss, den 3. Stock oder die 3. Etage steigen?
Geschoß
Unter Geschoß versteht man im Allgemeinen den durch Decken begrenzten Abschnitt eines Gebäudes, mithin die Räume in einem Gebäude, die auf einer horizontalen Ebene liegen. Gibt man die Anzahl der Geschoße eines Gebäudes an, wird das Erdgeschoß mitgezählt, nicht aber das/die Kellergeschoß(e) (Untergeschoße) und das/die Dachgeschoß(e). In Bauplänen findet man meist die Bezeichnungen Kellergeschoß (KG), Erdgeschoß (EG), Obergeschoß (1. OG, 2. OG u. s. w.), Dachgeschoß (DG).
Stockwerk
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch gern der eigentlich aus dem Fachwerkbau stammende Begriff Stock(werk) analog zu Geschoß gebraucht. Allerdings beginnt die Zählung erst oberhalb des Erdgeschoßes: 1. Stock(werk) = 2. Geschoß = 1. Obergeschoß.
Etage
Häufig wird auch der Begriff Etage verwendet. Wo man hier mit der Zählung beginnt, ist nicht eindeutig: Meist meint man mit der 1. Etage das 1. Obergeschoss, manchmal aber auch das Erdgeschoss.
Geschoss
Übrigens: Bei unseren deutschen Nachbarn wird Geschoß als Geschoss geschrieben. Und das ist nicht einmal falsch.
Das zu dem unter schießen behandelten Verb gebildete Substantiv ist heute nur noch im passivischen Sinne als „das, was geschossen wird“ (zum Beispiel Pfeil, Kugel) gebräuchlich, während es in den älteren Sprachstadien auch aktivisch als „das, womit man schießt“ (zum Beispiel Bogen, Armbrust, Geschütz) verwendet wurde. Mit diesem Geschoss identisch sind das heute veraltete Rechtswort Geschoss „Abgabe, Steuer“, das sich an schießen in der Bedeutung „zuschießen, beisteuern“ anschließt, und Geschoss „Stockwerk“, das sich in der Bedeutung nach schießen im Sinne von „aufschießen, in die Höhe ragen“ richtet. Im heutigen Sprachgefühl werden Geschoss „Stockwerk“ und Geschoss „Pfeil, Kugel“ als zwei verschiedene Wörter empfunden.
Leistungen
von Dominik Gramser | Jan 31, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Wir planen Ihr Haus
1. Entwurfsplanung & Einreichplan
Die erste Phase jedes Hausbaus ist die PLANUNG. Diese setzt sich aus der ENTWURFSPLANUNG (Entwurfsplan), der Genehmigungsplanung (EINREICHPLAN) und der Ausführungsplanung (AUSFÜHRUNGSPLAN) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden u. s. w.
Durch den Entwurfsplan erhalten Sie einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen Ihres neuen Zuhauses.
Auf der Grundlage des Entwurfsplans erstellen wir den Einreichplan, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. In der Phase der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind. Darum beinhaltet der Einreichplan zahlreiche Unterlagen wie z. B. ein Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren und einen Energieausweis.
2. Ausführungsplan
In der Phase der Ausführungsplanung werden die konkreten Pläne für die Errichtung des Gebäudes erstellt. Als Grundlage dient der Einreichplan, der, nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, in Hinblick auf die Bauausführung zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet wird. Dadurch entsteht der Ausführungsplan.
2.1 Woraus besteht der Ausführungsplan?
Beim Erstellen des Ausführungsplans werden die im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen berücksichtigt. Des Weiteren werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik u. s. w. abgeklärt. Der Kern des Ausführungsplans besteht aus folgenden Angaben: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Darüber hinaus werden für die Darstellung komplexer Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt u. s. w.). Der Ausführungsplan wird von allen weiteren Planern für ihre Arbeit benötigt.
2.2 Wozu wird der Ausführungsplan benötigt?
Auf der Baustelle wird auf der Grundlage des Ausführungsplans der Rohbau errichtet. Der Plan ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die. Die beauftragten Unternehmen erstellen auf der Grundlage des Ausführungsplans, der Detailpläne und der auf der Baustelle entnommenen Naturmaße eigene Werkpläne.
Die Werkpläne der ausführenden Firmen werden vom Planer auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert, bevor sie freigegeben werden. Diese Phase ist sehr wichtig, weil hier die endgültige Entscheidung über die verwendeten Materialien und Bauweisen gefällt wird.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
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