von Dominik Gramser | Jan 31, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Wir planen Ihr Haus
1. Entwurfsplanung & Einreichplan
Die erste Phase jedes Hausbaus ist die PLANUNG. Diese setzt sich aus der ENTWURFSPLANUNG (Entwurfsplan), der Genehmigungsplanung (EINREICHPLAN) und der Ausführungsplanung (AUSFÜHRUNGSPLAN) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden u. s. w.
Durch den Entwurfsplan erhalten Sie einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen Ihres neuen Zuhauses.
Auf der Grundlage des Entwurfsplans erstellen wir den Einreichplan, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. In der Phase der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind. Darum beinhaltet der Einreichplan zahlreiche Unterlagen wie z. B. ein Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren und einen Energieausweis.
2. Ausführungsplan
In der Phase der Ausführungsplanung werden die konkreten Pläne für die Errichtung des Gebäudes erstellt. Als Grundlage dient der Einreichplan, der, nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, in Hinblick auf die Bauausführung zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet wird. Dadurch entsteht der Ausführungsplan.
2.1 Woraus besteht der Ausführungsplan?
Beim Erstellen des Ausführungsplans werden die im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen berücksichtigt. Des Weiteren werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik u. s. w. abgeklärt. Der Kern des Ausführungsplans besteht aus folgenden Angaben: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Darüber hinaus werden für die Darstellung komplexer Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt u. s. w.). Der Ausführungsplan wird von allen weiteren Planern für ihre Arbeit benötigt.
2.2 Wozu wird der Ausführungsplan benötigt?
Auf der Baustelle wird auf der Grundlage des Ausführungsplans der Rohbau errichtet. Der Plan ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die. Die beauftragten Unternehmen erstellen auf der Grundlage des Ausführungsplans, der Detailpläne und der auf der Baustelle entnommenen Naturmaße eigene Werkpläne.
Die Werkpläne der ausführenden Firmen werden vom Planer auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert, bevor sie freigegeben werden. Diese Phase ist sehr wichtig, weil hier die endgültige Entscheidung über die verwendeten Materialien und Bauweisen gefällt wird.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
Leistungen
von Dominik Gramser | Jan 27, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Tipps zum richtigen Fenster(tausch)
Worauf muss ich beim Fensterkauf achten?
Wichtig ist, dass der Gesamt-Dämmwert (Uw) des Fensters gering ist. Das heißt, das Fenster ist gut gedämmt. Das betrifft sowohl den Rahmen, die Verglasung als auch den Glasrandverbund. Erstklassige Fenster haben einen Uw von ca. 0,8 W/m2K. Auch die Langlebigkeit des Produkts, Einbruchsicherheit, Schallschutz, Qualität der Beschläge, Nachhaltigkeit der Materialien, Möglichkeit zur Automation (Beschattung), Glaseigenschaften bei Sonnenstrahlen (Licht/Wärme) und ob ein Lüftungssystem inegriert ist, sind wichtige Parameter.
Hilft ein Fenstertausch beim Energiesparen?
Ja, gut gedämmte Fenster sind zwar noch keine gedämmte Außenwand, aber es geht weniger Heizenergie verloren als bei alten Fenstern.
Worauf ist beim Fenstereinbau zu achten?
Besonders wichtig ist es auf einen wärmebrückenfreien und luftdichten Anschluss zu achten. Fenster werden nicht mehr eingeschäumt wie früher, sondern nach ÖNORM B 5320 eingebaut.
Wann macht ein Fenstertausch Sinn?
Wenn die Außenwand gedämmt wird, sollte auch gleichzeitig der Fenstertausch erfolgen. Die Fenster lassen sich dann besonders gut in die Wärmeschutzfassade integrieren.
Brauche ich eine Beschattung?
Die Hitzetage im Sommer nehmen zu. Eine gute Beschattung ist wichtig.
Welche Möglichkeiten zur Beschattung gibt es?
Außenjalousien, Raffstore, Fensterläden, verschattungswirksame Vordächer, Balkone, Markisen, Vorhänge und Innenjalousien
Unsere Leistungen
Quelle: https://www.energie-noe.at/faq#teilsanierung-fenster-daemmung
von Dominik Gramser | Jan 22, 2024 | Allgemein, Info-Fakten
Der Hausbau gilt als eine der größten Investitionen des Lebens. Ihre Entscheidungen betreffen die nächsten 20 bis 50 Jahre. Ausreichende Planungszeit macht sich also bezahlt.
✍️Tipps für die gute Planung
– Jeder Quadratmeter zu viel kostet mehr, Profiplanung rechnet sich hier.
– Sparsame Haustechnik (Heizen, Strom, Lüftungsanlage) bringt einen dauerhaften – Nutzen für Kosten und Klima.
– Dämmen Sie großzügig – zu Ihrem Nutzen!
– Setzen Sie bauliche Maßnahmen gegen sommerliche Überwärmung.
– Vorausschauende Planung mit vielfältiger Nutzung (barrierefrei, Generationenhaus) kommt günstiger als nachträglicher Umbau.
– Berücksichtigen Sie alle Baunebenkosten.
– Kalkulieren Sie auch mit den laufenden Kosten über Jahrzehnte.
Betrachtet man die anfallenden Kosten eines Wohnhauses über eine Periode von 50 Jahren, so stellen die Baukosten nur 25 bis 30 Prozent der gesamten Kosten dar.
Die Energiekosten stellen den größten Anteil dar.
Beste Wärmedämmung, Energieerzeugung mit kostenloser Sonnenkraft und optimierte Komponenten gleichen die etwas höhere Anfangsrechnung durch geringere Betriebskosten mehr als aus.
von gernotneuhauser | Sep 28, 2023 | Info-Fakten
Beim Erwerb von Grund und Boden (Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es notwendig, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer „bücherlicher“ Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind.
Wo ist im Grundbuchsauzug Wohnungseigentum vermerkt?
Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.
Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug angeführten Daten der Grundstücke wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse etc. sind Daten des Katasters und unverbindlich.
So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der von der Gemeinde verwalteten Flächenwidmung nichts zu tun.
Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk „Änderung der Fläche in Vorbereitung“, so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen!
Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind.
Folgende Einträge sind im Grundbuchsauszug vermerkt:
– Kopf: Katastralgemeinde (Grundbuch), Einlagezahl, Zuständiges Gericht, Seitennummer
– Hinweise: auf besondere Abschrift, Abfragedatum
– Aufschrift: letzte Tagebuchzahl (TZ), vorläufige Plombe, Plombe, Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht etc.
– A1-Blatt: Grundstücksnummer, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
– A2-Blatt: Änderungen am Grundbuchskörper, Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen,
dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
– B-Blatt: Miteigentumsanteile, diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich Geburtsdatum und Adresse samt Rechtstatsachen
– C-Blatt: Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.) samt rechtserheblicher Tatsachen
– Hinweis/Ende: Informationen über Ausgabestelle, gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr, Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung, Sicherheitscode
Leistungen
von gernotneuhauser | Sep 28, 2023 | Info-Fakten
Die Eigenheimförderung ist ein Darlehen des Landes Niederösterreich mit einem garantierten Zinssatz.
🏗 Voraussetzungen
Um ein Darlehen des Landes Niederösterreich erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei ist unter anderem auf eine umweltschonende und energieeffiziente Bauweise zu achten.
🏗 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Förderung erhalten zu können?
Das Haus hat einen Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen.
Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein oder sind gleichgestellt.
Ihr Jahreseinkommen muss unter einem festgelegten Betrag liegen.
Das Darlehen ist in das Grundbuch einzutragen.
Bei der Fertigstellung des Eigenheims ist der Hauptwohnsitz in Ihrem neuen Zuhause erforderlich.
🏗 Wie viel Förderung kann ich bekommen?
Wie viel Sie an Förderung erhalten bzw. wie hoch das gewährte Darlehen sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab, denn die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:
- der Basisförderung „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?“
- den Ergänzungen zur Basisförderung „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?“
- den Ergänzungen Lagequalität „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“
- der Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus?“
Stand August 2023
Leistungen
Quelle: https://www.noel.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Eigenheim_Reihenhaus.html