von Dominik Gramser | Jun. 27, 2024 | Baulexikon, Info-Fakten
Eine Gaupe/Gaube ist ein Aufbau im geneigten Dach eines Gebäudes, um zusätzlichen Raum und Licht im Dachgeschoß zu schaffen. Sie ist oft mit einem Fenster ausgestattet und kann in verschiedenen Formen und Größen auftreten. Gaupen sind nicht nur funktional, sondern tragen auch zur ästhetischen Gestaltung eines Gebäudes bei.
Welche Merkmale und Varianten von Gaupen gibt es?
Funktion:
Raumgewinnung: Erhöhung der nutzbaren Fläche im Dachgeschoß.
Belichtung: Verbesserung der natürlichen Lichtverhältnisse im Dachraum.
Belüftung: Ermöglicht zusätzliche Belüftung des Dachgeschoßes.
Konstruktion:
Dachaufbau: Die Gaupe ist in das geneigte Dach integriert und ragt daraus hervor.
Fenster: ein zentraler Bestandteil, das Licht ins Innere lässt.
Wände: seitliche Wände (Wangen) und eine Frontwand, die das Fenster tragen.
Formen und Typen:
Satteldachgaube: ein kleines Satteldach auf dem Dach, das zwei geneigte Flächen hat.
Walmdachgaube: eine Variante der Satteldachgaube, bei der auch die Stirnseite geneigt ist.
Fledermausgaube: hat geschwungene Linien, die an die Flügel einer Fledermaus erinnern.
Flachdachgaube: ein flaches Dach über der Gaupe, oft bei modernen Gebäuden verwendet.
Spitzgaube: ein spitz zulaufendes Dach, das der Gaupe ein markantes Aussehen verleiht.
Schleppgaube: hat ein Dach, das flacher als das Hauptdach ist und oft nach hinten abfällt.
Ästhetik und Design:
Stil: Gaupen können traditionell oder modern gestaltet sein, abhängig von der Architektur des Hauses.
Materialien: können aus verschiedenen Materialien wie Holz, Ziegel oder Metall bestehen, passend zur restlichen Dachdeckung.
Bauordnung und Genehmigung:
Regelungen: Der Bau von Gaupen unterliegt den örtlichen Bauvorschriften.
Denkmalschutz: Bei historischen Gebäuden können spezielle Vorschriften gelten.
Zusammengefasst dient die Gaupe der funktionalen Erweiterung und Verschönerung von Dachgeschoßen und trägt zur Verbesserung des Wohnkomforts und zur optischen Aufwertung eines Hauses bei.
(Angaben ohne Gewähr.)
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Leistungen
von Dominik Gramser | Jun. 20, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Das persönliche Wohnrecht bezieht sich auf das Recht einer Person, eine bestimmte Wohnung oder ein bestimmtes Haus zu bewohnen, ohne dass diese Person Eigentümer der Immobilie ist. Dieses Recht wird in der Regel im Grundbuch eingetragen und kann entweder auf Lebenszeit oder befristet gewährt werden.
Welche Formen des Wohnrechtes gibt es?
Es gibt zwei Hauptformen des persönlichen Wohnrechts:
Wohnungsgebrauchsrecht
Das Wohnungsgebrauchsrecht (oder auch Wohnrecht im engeren Sinne) gibt einer Person das Recht, eine Immobilie zu bewohnen, ohne dafür Miete zahlen zu müssen. Es ist eine Art unentgeltliches Nutzungsrecht. Oft wird dieses Recht im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften eingeräumt, etwa wenn Eltern ihren Kindern eine Immobilie übertragen, sich aber das Recht vorbehalten, dort bis zu ihrem Lebensende zu wohnen.
Fruchtgenussrecht:
Beim Fruchtgenussrecht hat der Berechtigte nicht nur das Recht, die Immobilie zu bewohnen, sondern auch die Möglichkeit, Erträge daraus zu ziehen, beispielsweise durch Vermietung. Auch dieses Recht kann lebenslang oder befristet gewährt werden und wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen.
Hauptmerkmale des persönlichen Wohnrechtes:
- Grundbucheintragung: Damit das Wohnrecht rechtsverbindlich und gegenüber Dritten wirksam ist, muss es im Grundbuch eingetragen werden.
- Unübertragbarkeit und Unveräußerlichkeit: Das persönliche Wohnrecht ist in der Regel unübertragbar und kann nicht verkauft oder vererbt werden. Es endet mit dem Tod der berechtigten Person oder dem Ablauf der vereinbarten Frist.
- Unentgeltlichkeit: Oft ist das persönliche Wohnrecht unentgeltlich, insbesondere beim Wohnungsgebrauchsrecht. Beim Fruchtgenussrecht kann der Berechtigte jedoch Erträge aus der Immobilie ziehen.
- Verhältnis zum Eigentümer: Das persönliche Wohnrecht schränkt die Rechte des Eigentümers ein, da dieser die Immobilie nicht ohne Weiteres nutzen oder veräußern kann, solange das Wohnrecht besteht.
- Kündigung: Ein befristetes Wohnrecht endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Ein lebenslanges Wohnrecht endet mit dem Tod der berechtigten Person. Eine Kündigung durch den Eigentümer ist in der Regel nicht möglich, außer in Fällen grober Vertragsverletzungen durch den Berechtigten.
Das persönliche Wohnrecht bietet eine wichtige Möglichkeit, Wohnsicherheit für die berechtigte Person zu gewährleisten, insbesondere im familiären Kontext, und ist ein flexibles Instrument zur Gestaltung von Wohn- und Eigentumsverhältnissen.
(Angaben ohne Gewähr.)
Leistungen
von Dominik Gramser | Mai 30, 2024 | Baulexikon, Info-Fakten
Bauland Agrar
„Bauland Agrar“ bezeichnet eine spezielle Widmungskategorie im Flächenwidmungsplan, die eine Übergangszone zwischen reinem Bauland und landwirtschaftlich genutztem Grünland darstellt. Diese Widmung erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Errichtung von Bauten, die sowohl landwirtschaftlichen als auch eingeschränkt nicht-landwirtschaftlichen Zwecken dienen können.
Wesentliche Merkmale und Bedingungen von Bauland Agrar:
1. Zweck und Nutzung
- Landwirtschaftliche Nutzung: Die Hauptnutzung von Bauland Agrar bleibt die landwirtschaftliche Tätigkeit. Es erlaubt die Errichtung von Gebäuden, die für landwirtschaftliche Zwecke notwendig sind.
- Eingeschränkte Wohnnutzung: Unter bestimmten Bedingungen kann auch die Errichtung von Wohngebäuden genehmigt werden, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung stehen (z. B. Wohngebäude für Landwirte oder landwirtschaftliche Arbeitskräfte).
2. Voraussetzungen für Bebauung
-
- Landwirtschaftlicher Bezug: Bauvorhaben müssen in der Regel einen direkten Bezug zur landwirtschaftlichen Nutzung haben. Dies wird oft durch die zuständigen Behörden überprüft.
- Genehmigungen: Für Bauvorhaben auf Bauland Agrar sind besondere Genehmigungen erforderlich, die sicherstellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung nicht beeinträchtigt wird.
3. Rechtliche Rahmenbedingungen
- Die genauen Bestimmungen und Auslegungen können je nach Bundesland und Gemeinde variieren, da die Raumordnungsgesetze und -verordnungen auf Länderebene geregelt sind.
- Änderungen in der Nutzung, die von der landwirtschaftlichen Hauptnutzung abweichen, erfordern in der Regel eine Umwidmung, die mit einem aufwendigen Genehmigungsverfahren verbunden sein kann.
4. Einschränkungen
- Bebauungsdichte: Die zulässige Bebauungsdichte auf Bauland Agrar ist in der Regel geringer als auf reinem Bauland, um die landwirtschaftliche Nutzung und das Landschaftsbild zu erhalten.
- Infrastruktur: Die Erschließung mit Infrastruktur (wie Wasser, Abwasser, Strom) kann eingeschränkt sein und ist oft speziell geregelt, um die landwirtschaftliche Nutzung nicht zu behindern.
5. Vorteile und Herausforderungen
- Vorteile: Bauland Agrar ermöglicht eine flexible Nutzung von Grundstücken, die sowohl für landwirtschaftliche Zwecke als auch für bestimmte Bauvorhaben genutzt werden können.
- Herausforderungen: Die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und die erforderlichen Genehmigungsverfahren können die Planung und Realisierung von Bauprojekten komplizierter machen.
Zusammengefasst ist Bauland Agrar eine spezielle Widmungskategorie, die eine Brücke zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und begrenzter Bebauung darstellt. Diese Kategorie erlaubt es, landwirtschaftliche Betriebe mit den notwendigen Gebäuden auszustatten und unter bestimmten Bedingungen auch Wohngebäude zu errichten, wobei der landwirtschaftliche Charakter und die Hauptnutzung der Flächen gewahrt bleiben müssen.
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Leistungen
von Dominik Gramser | Mai 23, 2024 | Baulexikon, Info-Fakten
Baubewilligung
Wird ein Gebäude neu errichtet oder umgebaut, dann ist vor Beginn des geplanten Vorhabens eine Baubewilligung zu erwirken. Die Art und der Umfang des Vorhabens entscheiden über die Form der Bewilligung bzw. des Bewilligungsverfahrens.
Im Gegensatz zum normalen Bewilligungsverfahren wird ein Projekt im vereinfachten Verfahren deutlich schneller bewilligt.
Baumaßnahmen geringeren Umfangs sind in den meisten Bundesländern nur anzuzeigen.
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Nicht der Bewilligungspflicht können unterliegen (je nach Bundesland verschieden) z. B. Sammelanlagen für festen Dünger, Wartehäuschen, Würstelstände auf öffentlichen Verkehrsflächen, Schaubuden, Zelte, Wohnwagen, Wald- und Weidezäune u. s. w.
Wann erlischt eine Baubewilligung?
Die Baubewilligung erlischt mit Ablauf einer bestimmten Frist (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich: 2 Jahre, Oberösterreich, Vorarlberg: 3 Jahre, Wien: 4 Jahre, Steiermark: 5 Jahre), wenn innerhalb dieser Zeit nicht mit der Bauausführung begonnen wurde
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Leistungen
von Dominik Gramser | Feb. 27, 2024 | Info-Fakten
Die verschiedenen Bauweisen
Etwa die Hälfte der niederösterreichischen Gemeinden hat einen Bebauungsplan verordnet, um die Entwicklung der Siedlungsstrukturen lenken zu können und die Verkehrserschließung zu regeln. Unter anderem wird in einem solchen die Bebauungsweise festgelegt, welche einzuhalten ist. Diese legt die Situierung der Gebäude in Bezug auf die seitlichen Grundgrenzen fest und ist im § 31 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 geregelt.
Der Gesetzgeber sieht vier Bebauungsweisen vor: geschlossen (g), gekuppelt (k), einseitig offen (eo) und offen (o), die sich wie folgt unterscheiden:
geschlossene Bebauungsweise in NÖ
Geschlossen – das Hauptgebäude muss über die Hälfte der Bauplatzbreite einnehmen, über die gesamte Bauplatzbreite muss ein geschlossener Eindruck hergestellt werden. Ein solcher kann auch mittels Nebengebäuden und baulichen Anlagen wie Einfriedungen und Toren oder ähnlichen Gestaltungselementen erreicht werden.
gekuppelte Bebauungsweise in NÖ
Gekuppelt – auf zwei benachbart liegenden Parzellen sind die Hauptgebäude an der gemeinsamen seitlichen Grundgrenze überwiegend aneinander zu bauen. Auf der anderen Seite ist jeweils ein seitlicher Bauwich freizuhalten, dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. Im seitlichen Bauwich dürfen KEINE Nebengebäude errichtet werden (bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, also z. B. Carports, sind jedoch erlaubt). Die Errichtung einer Garage ist also nur außerhalb des seitlichen Bauwichs möglich.
einseitig offene Bebauungsweise in NÖ
Einseitig offen – auf mehreren benachbarten Bauplätzen sind die Hauptgebäude an die jeweils gleiche seitliche Grundstücksgrenze anzubauen, z. B. die nördliche. Auf der jeweils anderen Seite ist ein seitlicher Bauwich freizuhalten, dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. Im seitlichen Bauwich sind KEINE Nebengebäude zulässig, bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht (z .B. Carports), dürfen errichtet werden. Auch hier dürfen Garagen also nur außerhalb des seitlichen Bauwichs errichtet werden.
offene Bebauungsweise in NÖ
Offen – beiderseits des Hauptgebäudes muss ein seitlicher Bauwich freigehalten werden. Dieser hat die halbe Gebäudehöhe, mindestens aber 3 m zu betragen. EINER der beiden seitlichen Bauwiche ist von Nebengebäuden freizuhalten (bauliche Anlagen, deren Verwendung der von Gebäuden gleicht, z. B. Carports, sind zulässig). Auf einer Seite des Hauptgebäudes kann also ein Nebengebäude (z. B. eine Garage), auf der anderen eine bauliche Anlage (z. B. ein Carport) errichtet werden.
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Quelle: https://www.raum-planung.at/index.php/2020/03/02/bebauungsweisen-in-noe/#:~:text=Die%20geschlossene%20Bebauungsweise%20erm%C3%B6glicht%20die,L%C3%A4rm%20und%20Wind%20gesch%C3%BCtzt%20werden.