Was versteht man unter einem Zubau?

Was versteht man unter einem Zubau?

Zubau

Ein Zubau im bautechnischen Sinn ist alles, wodurch nach außen die Kubatur vergrößert und zusätzlich umbauter Raum geschaffen wird, also jede Erweiterung des Baubestandes in waagrechter und lotrechter Richtung, wie z. B. durch Wintergärten, Gaupen oder Aufstockungen.

Abänderung von Bauwerken

Relevant ist das unter anderem für den § 66a Abs. 1 der NÖ BO 2014. Im Gegensatz dazu versteht man unter einer „Abänderung von Bauwerken“ eine Veränderung innerhalb der bestehenden Baukubatur.

Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.

Leistungen

Quelle: NÖ BO 2014 § 14 Zi.1 § 66a Abs. 1

Baufluchtlinie

Baufluchtlinie

Was versteht man unter einer BAUFLUCHTLINIE?

Baufluchtlinien sind Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.

Sie können durch die Gemeinde im Bebauungsplan verordnet werden und stellen eine behördlich festgelegte Linie dar, bis an welche ein Bauwerk herangebaut werden kann oder gar muss.

Vordere Baufluchtlinie

Durch vordere Baufluchtlinien wird erreicht, dass Gebäude entweder einen Mindestabstand zur Straße einzuhalten haben (Vorgarten) oder gerade an diese zur Verhinderung von Raumbildung heranrücken müssen.

Seitliche und hintere Baufluchtlinien

Seitliche und hintere Baufluchtlinien dienen primär dem Schutz der Nachbarn. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen sichern sie die einzuhaltende Entfernung von Hauptgebäuden zueinander, damit u. a. die ausreichende Belichtung der Hauptfenster möglich ist.

Leistungen

 

Fenstertausch

Fenstertausch

Tipps zum richtigen Fenster(tausch)

Worauf muss ich beim Fensterkauf achten?

Wichtig ist, dass der Gesamt-Dämmwert (Uw) des Fensters gering ist. Das heißt, das Fenster ist gut gedämmt. Das betrifft sowohl den Rahmen, die Verglasung als auch den Glasrandverbund. Erstklassige Fenster haben einen Uw von ca. 0,8 W/m2K. Auch die Langlebigkeit des Produkts, Einbruchsicherheit, Schallschutz, Qualität der Beschläge, Nachhaltigkeit der Materialien, Möglichkeit zur Automation (Beschattung), Glaseigenschaften bei Sonnenstrahlen (Licht/Wärme) und ob ein Lüftungssystem inegriert ist, sind wichtige Parameter.

Hilft ein Fenstertausch beim Energiesparen?

Ja, gut gedämmte Fenster sind zwar noch keine gedämmte Außenwand, aber es geht weniger Heizenergie verloren als bei alten Fenstern.

Worauf ist beim Fenstereinbau zu achten?

Besonders wichtig ist es auf einen wärmebrückenfreien und luftdichten Anschluss zu achten. Fenster werden nicht mehr eingeschäumt wie früher, sondern nach ÖNORM B 5320 eingebaut.

Wann macht ein Fenstertausch Sinn?

Wenn die Außenwand gedämmt wird, sollte auch gleichzeitig der Fenstertausch erfolgen. Die Fenster lassen sich dann besonders gut in die Wärmeschutzfassade integrieren.

Brauche ich eine Beschattung?

Die Hitzetage im Sommer nehmen zu. Eine gute Beschattung ist wichtig.

Welche Möglichkeiten zur Beschattung gibt es?

Außenjalousien, Raffstore, Fensterläden, verschattungswirksame Vordächer, Balkone, Markisen, Vorhänge und Innenjalousien

Unsere Leistungen

Quelle: https://www.energie-noe.at/faq#teilsanierung-fenster-daemmung

Was versteht man unter einem Zubau?

Grundbuch

Beim Erwerb von Grund und Boden (Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es notwendig, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer „bücherlicher“ Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind.

Wo ist im Grundbuchsauzug Wohnungseigentum vermerkt?

Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.
Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug angeführten Daten der Grundstücke wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse etc. sind Daten des Katasters und unverbindlich.
So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der von der Gemeinde verwalteten Flächenwidmung nichts zu tun.
Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk „Änderung der Fläche in Vorbereitung“, so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen!
Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind.

Folgende Einträge sind im Grundbuchsauszug vermerkt:

Kopf: Katastralgemeinde (Grundbuch), Einlagezahl, Zuständiges Gericht, Seitennummer
Hinweise: auf besondere Abschrift, Abfragedatum
Aufschrift: letzte Tagebuchzahl (TZ), vorläufige Plombe, Plombe, Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht etc.
A1-Blatt: Grundstücksnummer, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
A2-Blatt: Änderungen am Grundbuchskörper, Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen,
dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
B-Blatt: Miteigentumsanteile, diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich Geburtsdatum und Adresse samt Rechtstatsachen
C-Blatt: Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.) samt rechtserheblicher Tatsachen
Hinweis/Ende: Informationen über Ausgabestelle, gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr, Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung, Sicherheitscode

Leistungen

 

Förderung Eigenheim (NÖ)

Förderung Eigenheim (NÖ)

Die Eigenheimförderung ist ein Darlehen des Landes Niederösterreich mit einem garantierten Zinssatz.

🏗 Voraussetzungen

Um ein Darlehen des Landes Niederösterreich erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei ist unter anderem auf eine umweltschonende und energieeffiziente Bauweise zu achten.

🏗 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Förderung erhalten zu können?

Das Haus hat einen Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen.
Sie müssen österreichischer Staatsbürger sein oder sind gleichgestellt.
Ihr Jahreseinkommen muss unter einem festgelegten Betrag liegen.
Das Darlehen ist in das Grundbuch einzutragen.
Bei der Fertigstellung des Eigenheims ist der Hauptwohnsitz in Ihrem neuen Zuhause erforderlich.

🏗 Wie viel Förderung kann ich bekommen?

Wie viel Sie an Förderung erhalten bzw. wie hoch das gewährte Darlehen sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab, denn die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:

  • der Basisförderung „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?“
  • den Ergänzungen zur Basisförderung „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit?“
  • den Ergänzungen Lagequalität „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“
  • der Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus?“

Stand August 2023

Leistungen

 

Quelle: https://www.noel.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Eigenheim_Reihenhaus.html