Handwerkerbonus 2024
Unsere Leistungen sind für den Handwerkerbonus förderfähig!
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.
Dazu zählen beispielsweise:
- die Erneuerung von Dächern
- Spenglerarbeiten
- Erneuerung von Fassaden
- Austausch von Fenstern
- Austausch von Bodenbelägen
- Erneuerung von Wandtapeten
- Malerarbeiten
- Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
- Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
- Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw.
- gepflasterte Flächen und Wege
- Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.)
- Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
- Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools
Bei welchen Gewerben ist davon auszugehen, dass sie förderfähige Leistungen erbringen?
- Baumeister
- Baugewerbetreibende
- Bodenleger
- Brunnenmeister
- Dachdecker
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
- Erdbeweger
- Gas- und Sanitärtechnik
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
- Landschaftsgärtner
- Hafner
- Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
- Holzbaugewerbetreibende
- Keramiker; Platten- und Fliesenleger
- Kommunikationselektronik
- Kunststoffverarbeitung
- Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer
- Rauchfangkehrer
- Schädlingsbekämpfung
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Pflasterer
- Spengler
- Sprengunternehmer
- Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
- Stukkateure und Trockenausbauer
- Tapezierer
- Tischler, Bautischler und Drechsler
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
- Holzbau-Meister (Zimmermeister)
Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?
Förderungsansuchen können bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle elektronisch auf dieser Website eingebracht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 1. März 2024) können bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 1. März 2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden.
Im Förderansuchen ist eine Bankverbindung anzugeben. In der Folge wird der entsprechende Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.
Weiterführende Informationen auf https://handwerkerbonus.gv.at/
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