Handwerkerbonus 2024

Handwerkerbonus 2024

Unsere Leistungen sind für den Handwerkerbonus förderfähig!

 

Was ist der Handwerkerbonus?
👍Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen
 
👍Pro Kalenderjahr und Förderwerberin bzw. Förderwerber kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen).
 
👍Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden.

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Dazu zählen beispielsweise:

  • die Erneuerung von Dächern
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung von Fassaden
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Erneuerung von Wandtapeten
  • Malerarbeiten
  • Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
  • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw.
  • gepflasterte Flächen und Wege
  • Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.)
  • Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
  • Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools

Bei welchen Gewerben ist davon auszugehen, dass sie förderfähige Leistungen erbringen?

  • Baumeister
  • Baugewerbetreibende
  • Bodenleger
  • Brunnenmeister
  • Dachdecker
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Elektro-, Gebäude- und Alarmanlagentechnik
  • Erdbeweger
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
  • Landschaftsgärtner
  • Hafner
  • Heizungstechnik; Lüftungstechnik, Kälte- und Klimatechnik
  • Holzbaugewerbetreibende
  • Keramiker; Platten- und Fliesenleger
  • Kommunikationselektronik
  • Kunststoffverarbeitung
  • Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer
  • Rauchfangkehrer
  • Schädlingsbekämpfung
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
  • Pflasterer
  • Spengler
  • Sprengunternehmer
  • Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
  • Stukkateure und Trockenausbauer
  • Tapezierer
  • Tischler, Bautischler und Drechsler
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Holzbau-Meister (Zimmermeister)

Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?

Förderungsansuchen können bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle elektronisch auf dieser Website eingebracht werden. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der unterstützten Antragsstellung bei den Gemeindeämtern.
Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2024 (ab 1. März 2024) können bis längstens 28. Februar 2025 eingebracht werden. Förderansuchen für Arbeitsleistungen im Kalenderjahr 2025 können ab 1. März 2025 und abhängig der budgetären Mittel bis längstens 28. Februar 2026 eingebracht werden.
Im Förderansuchen ist eine Bankverbindung anzugeben. In der Folge wird der entsprechende Förderbetrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Weiterführende Informationen auf https://handwerkerbonus.gv.at/

Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.

Leistungen

 

Was versteht man unter Wegerecht?

Was versteht man unter Wegerecht?

Was versteht man unter Wegerecht?

Wegerechte sind wichtige rechtliche Instrumente, die sicherstellen, dass Personen und Institutionen Zugang zu bestimmten Orten haben und dass Grundstücke angemessen erschlossen sind. Sie sind oft Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen und erfordern daher eine genaue Prüfung und Klärung ihrer rechtlichen Grundlagen.

 

Die wichtigsten Aspekte des Wegerechts:

 

1. Definition:

Wegerecht ist das Recht, ein bestimmtes Grundstück zu durchqueren oder zu nutzen, um einen anderen Ort zu erreichen. Es kann sich um ein Fußwegerecht, Fahrwegerecht oder um ein Recht zur Verlegung von Versorgungsleitungen handeln.

 

2. Grundlagen:

Wegerechte können durch verschiedene Mechanismen entstehen, darunter:

2.1. Eingetragene Rechte:

Wenn das Wegerecht im Grundbuch festgehalten ist, ist es für alle Interessenten sichtbar und bindend.

2.2. Gewohnheitsrecht:

In einigen Fällen können Wegerechte aufgrund langjähriger, ununterbrochener Nutzung entstehen, selbst wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind.

2.3. Vertragliche Vereinbarungen:

Wegerechte können auch durch private Vereinbarungen zwischen den betroffenen Parteien festgelegt werden.

 

3. Welche Arten von Wegerechten gibt es?

3.1. Einfaches Wegerecht:

Dies gibt das Recht, einen Weg zu benutzen, ohne bestimmte Einschränkungen oder Beschränkungen.

3.2. Geschäftliches Wegerecht:

Ein Wegerecht, das im Zusammenhang mit einem bestimmten Geschäft oder einer bestimmten Tätigkeit gewährt wird wie z. B. für die Versorgung eines Grundstücks mit Strom oder Wasser.

3.3. Notwegerecht:

Ein Notwegerecht ermöglicht den Zugang zu einem Grundstück, wenn keine anderen Zugangsmöglichkeiten vorhanden sind.

 

4. Nutzung und Pflichten:

Personen, die ein Wegerecht nutzen, haben das Recht, den Weg zu passieren oder zu nutzen, müssen aber auch die Rechte anderer respektieren und dürfen den Weg nicht übermäßig belasten oder beschädigen. Die genauen Nutzungsvorschriften können je nach Art des Wegerechts und den lokalen Gesetzen variieren.

 

5. Beendigung von Wegerechten:

Wegerechte können unter bestimmten Umständen enden, z. B. durch Einigung der beteiligten Parteien, durch Gerichtsentscheidung oder durch Nichtnutzung über einen längeren Zeitraum.

(Angaben ohne Gewähr.)

 

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Leistungen

 

Bauleiter

Bauleiter

Welche Aufgabe hat ein Bauleiter?

Ein Bauleiter spielt eine zentrale Rolle auf Baustellen und in Bauprojekten. Seine Hauptaufgaben umfassen die Planung, Koordination und Überwachung der Bauarbeiten, um sicherzustellen, dass das Projekt termingerecht, innerhalb des Budgets und gemäß den Qualitätsanforderungen abgeschlossen wird.

Welche Kenntnisse muss ein Bauleiter haben?

Ein Bauleiter muss über umfangreiche Kenntnisse im Bauwesen verfügen und sowohl technische als auch organisatorische Fähigkeiten besitzen. Darüber hinaus sind Führungsqualitäten und Kommunikationsstärke entscheidend, um die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen eines Bauprojekts erfolgreich zu bewältigen.

Projektplanung und Organisation:

    • Erstellung und Überwachung des Bauzeitplans.
    • Koordination der verschiedenen Gewerke und Subunternehmer.
    • Sicherstellung, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften eingehalten werden.

Kostenmanagement:

    • Überwachung des Baukostenbudgets.
    • Durchführung von Kostenschätzungen und Kalkulationen.
    • Verhandlungen mit Lieferanten und Subunternehmern.

Qualitätssicherung:

    • Überprüfung der Bauausführung auf Einhaltung der Qualitätsstandards und -vorgaben.
    • Durchführung von Baustelleninspektionen und Abnahmen.

Sicherheitsmanagement:

    • Sicherstellung der Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsvorschriften.
    • Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und -kontrollen auf der Baustelle.

Kommunikation und Dokumentation:

    • Abstimmung mit Architekten, Ingenieuren, Bauherren und anderen Beteiligten.
    • Führen von Bautagebüchern und Erstellung von Berichten.
    • Dokumentation des Baufortschritts und eventueller Abweichungen.

Problemlösung:

    • Identifikation und Lösung von Problemen und Hindernissen, die während des Bauprozesses auftreten können.
    • Flexibles Reagieren auf Änderungen und Anpassungen im Bauablauf.

 

(Angaben ohne Gewähr.)

 

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Leistungen

 

ÖBA – Örtliche Bauaufsicht

ÖBA – Örtliche Bauaufsicht

Was versteht man unter ÖBA?

ÖBA steht für “Örtliche Bauaufsicht”. Es handelt sich dabei um eine Funktion im Bauwesen, die für die Überwachung und Kontrolle der Bauausführung vor Ort verantwortlich ist. Die Örtliche Bauaufsicht stellt sicher, dass die Bauarbeiten gemäß den genehmigten Plänen, den technischen Vorschriften und den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt werden.

Was gehört zu den Hauptaufgaben der ÖBA?

Überwachung der Bauarbeiten:

Sicherstellung, dass die Bauarbeiten korrekt und nach den genehmigten Plänen und Spezifikationen durchgeführt werden.

Qualitätskontrolle:

Überprüfung der Qualität der verwendeten Materialien und der ausgeführten Arbeiten.

Koordination:

Abstimmung und Koordination zwischen den verschiedenen am Bau beteiligten Parteien, wie Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und Handwerkern.

Dokumentation:

Führen eines Bautagebuchs und Dokumentation des Baufortschritts, einschließlich der Durchführung und der Ergebnisse von Kontrollen und Prüfungen.

Sicherheitsüberwachung:

Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle.

Abnahme:

Vorbereitung und Durchführung von Teil- und Endabnahmen der Bauleistungen.

 

Die Örtliche Bauaufsicht spielt eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass ein Bauprojekt erfolgreich und entsprechend den festgelegten Standards abgeschlossen wird.

(Angaben ohne Gewähr.)

 

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Leistungen

 

Was versteht man unter Bauklasse?

Was versteht man unter Bauklasse?

Der Begriff Bauklasse nach österreichischem Recht ist eine Regelung für die Errichtung von Gebäuden auf Grundstücken und beschreibt die maximal erlaubte Bauhöhe. Der jeweilige Bebauungsplan ist Teil des örtlichen Flächenwidmungsplans. Bauhöhen werden in Österreich von den jeweiligen Bundesländern festgelegt, wobei nur die Bundesländer Niederösterreich und Wien diese in Bauklassen einordnen.

Wie viele Bauklassen gibt es?

Nach der Niederösterreichischen Bauordnung wird in neun Bauklassen unterteilt:

  • Bauklasse I bis 5 m
  • Bauklasse II über 5 m bis 8 m
  • Bauklasse III über 8 m bis 11 m
  • Bauklasse IV über 11 m bis 14 m
  • Bauklasse V über 14 m bis 17 m
  • Bauklasse VI über 17 m bis 20 m
  • Bauklasse VII über 20 m bis 23 m
  • Bauklasse VIII über 23 m bis 25 m
  • Bauklasse IX (Hochhaus) über 25 m

Wo finde ich die Bauklasse am Plan?

Auf dem Plandokument ist die Bauklasse als rote römische Ziffern ausgewiesen. Es finden sich aber noch jede Menge anderer Zeichen auf einem solchen Plan: rote Großbuchstaben geben die Widmung an, rote Kleinbuchstaben die Bauweise, rote Linien sind Grenzen zwischen Gebieten mit unterschiedlichen Widmungen oder Bebauungsbestimmungen und schwarze Zeichen beschreiben die Ist-Situation.

Was versteht man unter dem Begriff „Bauklasse“?

Unter dem Begriff „Bauklasse” versteht man eine Klassifizierung von Gebäuden nach bestimmten Kriterien wie Größe, Nutzung, Bauweise und Brandschutzanforderungen. Die genauen Definitionen und Kriterien können je nach Land und regionalen Bauvorschriften variieren. In vielen Fällen dienen Bauklassen dazu, Bauvorschriften zu vereinheitlichen und die Sicherheit sowie den baulichen Standard zu gewährleisten. Hier sind einige typische Aspekte, die durch Bauklassen geregelt werden:

Gebäudehöhe und -größe:

  • Bauklassen können Gebäude nach ihrer Höhe und der Anzahl der Stockwerke klassifizieren.
  • Zum Beispiel kann eine Bauklasse für niedrigere Gebäude bis zu zwei Stockwerke umfassen, während eine andere Klasse höhere Gebäude abdeckt.

Nutzung:

  • Gebäude werden oft nach ihrer Nutzung in Bauklassen eingeteilt, wie Wohngebäude, Bürogebäude, Industriegebäude etc.
  • Diese Klassifizierung hilft bei der Festlegung spezifischer Bauvorschriften, die für den jeweiligen Gebäudetyp relevant sind.

Bauweise:

  • Die Bauweise, ob Massivbau, Skelettbau, Holzbau oder andere Bauarten, kann ebenfalls die Einteilung in Bauklassen beeinflussen.
  • Unterschiedliche Bauweisen erfordern verschiedene bau- und brandschutztechnische Maßnahmen.

Brandschutz:

  • Ein wesentliches Kriterium für Bauklassen ist der Brandschutz, einschließlich Anforderungen an feuerbeständige Materialien, Fluchtwege und Brandmeldeanlagen.
  • Höhere Bauklassen können strengere Brandschutzanforderungen haben, da größere oder höhere Gebäude ein höheres Risiko darstellen können.

Statische Anforderungen:

  • Die strukturelle Integrität und die statischen Anforderungen an ein Gebäude können auch in die Bauklassenbestimmungen einfließen.
  • Dies betrifft insbesondere Erdbebensicherheit, Windlasten und andere Umweltfaktoren.

Baurechtliche Vorgaben:

  • Bauklassen werden durch baurechtliche Vorschriften und Normen festgelegt, die regional variieren können.
  • Diese Vorschriften dienen der Vereinheitlichung und Standardisierung von Bauprozessen.

(Angaben ohne Gewähr.)

 

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