von Dominik Gramser | Feb 14, 2024 | Info-Fakten
Was versteht man unter einer BAUFLUCHTLINIE?
Baufluchtlinien sind Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.
Sie können durch die Gemeinde im Bebauungsplan verordnet werden und stellen eine behördlich festgelegte Linie dar, bis an welche ein Bauwerk herangebaut werden kann oder gar muss.
Vordere Baufluchtlinie
Durch vordere Baufluchtlinien wird erreicht, dass Gebäude entweder einen Mindestabstand zur Straße einzuhalten haben (Vorgarten) oder gerade an diese zur Verhinderung von Raumbildung heranrücken müssen.
Seitliche und hintere Baufluchtlinien
Seitliche und hintere Baufluchtlinien dienen primär dem Schutz der Nachbarn. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen sichern sie die einzuhaltende Entfernung von Hauptgebäuden zueinander, damit u. a. die ausreichende Belichtung der Hauptfenster möglich ist.
Leistungen
von Dominik Gramser | Feb 5, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Kommen wir eigentlich am selben Ort an, wenn wir in das 3. Geschoss, den 3. Stock oder die 3. Etage steigen?
Geschoß
Unter Geschoß versteht man im Allgemeinen den durch Decken begrenzten Abschnitt eines Gebäudes, mithin die Räume in einem Gebäude, die auf einer horizontalen Ebene liegen. Gibt man die Anzahl der Geschoße eines Gebäudes an, wird das Erdgeschoß mitgezählt, nicht aber das/die Kellergeschoß(e) (Untergeschoße) und das/die Dachgeschoß(e). In Bauplänen findet man meist die Bezeichnungen Kellergeschoß (KG), Erdgeschoß (EG), Obergeschoß (1. OG, 2. OG u. s. w.), Dachgeschoß (DG).
Stockwerk
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird auch gern der eigentlich aus dem Fachwerkbau stammende Begriff Stock(werk) analog zu Geschoß gebraucht. Allerdings beginnt die Zählung erst oberhalb des Erdgeschoßes: 1. Stock(werk) = 2. Geschoß = 1. Obergeschoß.
Etage
Häufig wird auch der Begriff Etage verwendet. Wo man hier mit der Zählung beginnt, ist nicht eindeutig: Meist meint man mit der 1. Etage das 1. Obergeschoss, manchmal aber auch das Erdgeschoss.
Geschoss
Übrigens: Bei unseren deutschen Nachbarn wird Geschoß als Geschoss geschrieben. Und das ist nicht einmal falsch.
Das zu dem unter schießen behandelten Verb gebildete Substantiv ist heute nur noch im passivischen Sinne als „das, was geschossen wird“ (zum Beispiel Pfeil, Kugel) gebräuchlich, während es in den älteren Sprachstadien auch aktivisch als „das, womit man schießt“ (zum Beispiel Bogen, Armbrust, Geschütz) verwendet wurde. Mit diesem Geschoss identisch sind das heute veraltete Rechtswort Geschoss „Abgabe, Steuer“, das sich an schießen in der Bedeutung „zuschießen, beisteuern“ anschließt, und Geschoss „Stockwerk“, das sich in der Bedeutung nach schießen im Sinne von „aufschießen, in die Höhe ragen“ richtet. Im heutigen Sprachgefühl werden Geschoss „Stockwerk“ und Geschoss „Pfeil, Kugel“ als zwei verschiedene Wörter empfunden.
Leistungen
von Dominik Gramser | Jan 31, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Wir planen Ihr Haus
1. Entwurfsplanung & Einreichplan
Die erste Phase jedes Hausbaus ist die PLANUNG. Diese setzt sich aus der ENTWURFSPLANUNG (Entwurfsplan), der Genehmigungsplanung (EINREICHPLAN) und der Ausführungsplanung (AUSFÜHRUNGSPLAN) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden u. s. w.
Durch den Entwurfsplan erhalten Sie einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen Ihres neuen Zuhauses.
Auf der Grundlage des Entwurfsplans erstellen wir den Einreichplan, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. In der Phase der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind. Darum beinhaltet der Einreichplan zahlreiche Unterlagen wie z. B. ein Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren und einen Energieausweis.
2. Ausführungsplan
In der Phase der Ausführungsplanung werden die konkreten Pläne für die Errichtung des Gebäudes erstellt. Als Grundlage dient der Einreichplan, der, nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, in Hinblick auf die Bauausführung zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet wird. Dadurch entsteht der Ausführungsplan.
2.1 Woraus besteht der Ausführungsplan?
Beim Erstellen des Ausführungsplans werden die im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen berücksichtigt. Des Weiteren werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik u. s. w. abgeklärt. Der Kern des Ausführungsplans besteht aus folgenden Angaben: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Darüber hinaus werden für die Darstellung komplexer Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt u. s. w.). Der Ausführungsplan wird von allen weiteren Planern für ihre Arbeit benötigt.
2.2 Wozu wird der Ausführungsplan benötigt?
Auf der Baustelle wird auf der Grundlage des Ausführungsplans der Rohbau errichtet. Der Plan ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die. Die beauftragten Unternehmen erstellen auf der Grundlage des Ausführungsplans, der Detailpläne und der auf der Baustelle entnommenen Naturmaße eigene Werkpläne.
Die Werkpläne der ausführenden Firmen werden vom Planer auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert, bevor sie freigegeben werden. Diese Phase ist sehr wichtig, weil hier die endgültige Entscheidung über die verwendeten Materialien und Bauweisen gefällt wird.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
Leistungen
von Dominik Gramser | Jan 22, 2024 | Allgemein, Info-Fakten
Der Hausbau gilt als eine der größten Investitionen des Lebens. Ihre Entscheidungen betreffen die nächsten 20 bis 50 Jahre. Ausreichende Planungszeit macht sich also bezahlt.
✍️Tipps für die gute Planung
– Jeder Quadratmeter zu viel kostet mehr, Profiplanung rechnet sich hier.
– Sparsame Haustechnik (Heizen, Strom, Lüftungsanlage) bringt einen dauerhaften – Nutzen für Kosten und Klima.
– Dämmen Sie großzügig – zu Ihrem Nutzen!
– Setzen Sie bauliche Maßnahmen gegen sommerliche Überwärmung.
– Vorausschauende Planung mit vielfältiger Nutzung (barrierefrei, Generationenhaus) kommt günstiger als nachträglicher Umbau.
– Berücksichtigen Sie alle Baunebenkosten.
– Kalkulieren Sie auch mit den laufenden Kosten über Jahrzehnte.
Betrachtet man die anfallenden Kosten eines Wohnhauses über eine Periode von 50 Jahren, so stellen die Baukosten nur 25 bis 30 Prozent der gesamten Kosten dar.
Die Energiekosten stellen den größten Anteil dar.
Beste Wärmedämmung, Energieerzeugung mit kostenloser Sonnenkraft und optimierte Komponenten gleichen die etwas höhere Anfangsrechnung durch geringere Betriebskosten mehr als aus.
von gernotneuhauser | Sep 28, 2023 | Info-Fakten
Beim Erwerb von Grund und Boden (Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es notwendig, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer „bücherlicher“ Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind.
Wo ist im Grundbuchsauzug Wohnungseigentum vermerkt?
Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.
Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug angeführten Daten der Grundstücke wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse etc. sind Daten des Katasters und unverbindlich.
So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der von der Gemeinde verwalteten Flächenwidmung nichts zu tun.
Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk „Änderung der Fläche in Vorbereitung“, so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen!
Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind.
Folgende Einträge sind im Grundbuchsauszug vermerkt:
– Kopf: Katastralgemeinde (Grundbuch), Einlagezahl, Zuständiges Gericht, Seitennummer
– Hinweise: auf besondere Abschrift, Abfragedatum
– Aufschrift: letzte Tagebuchzahl (TZ), vorläufige Plombe, Plombe, Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht etc.
– A1-Blatt: Grundstücksnummer, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
– A2-Blatt: Änderungen am Grundbuchskörper, Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen,
dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
– B-Blatt: Miteigentumsanteile, diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich Geburtsdatum und Adresse samt Rechtstatsachen
– C-Blatt: Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.) samt rechtserheblicher Tatsachen
– Hinweis/Ende: Informationen über Ausgabestelle, gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr, Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung, Sicherheitscode
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