Die 3 Stufen der Hausplanung

Die 3 Stufen der Hausplanung

Wir planen Ihr Haus

1. Entwurfsplanung & Einreichplan

Die erste Phase jedes Hausbaus ist die PLANUNG. Diese setzt sich aus der ENTWURFSPLANUNG (Entwurfsplan), der Genehmigungsplanung (EINREICHPLAN) und der Ausführungsplanung (AUSFÜHRUNGSPLAN) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden u. s. w.

Durch den Entwurfsplan erhalten Sie einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen Ihres neuen Zuhauses.

Auf der Grundlage des Entwurfsplans erstellen wir den Einreichplan, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. In der Phase der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind. Darum beinhaltet der Einreichplan zahlreiche Unterlagen wie z. B. ein Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren und einen Energieausweis.

2. Ausführungsplan

In der Phase der Ausführungsplanung werden die konkreten Pläne für die Errichtung des Gebäudes erstellt. Als Grundlage dient der Einreichplan, der, nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, in Hinblick auf die Bauausführung zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet wird. Dadurch entsteht der Ausführungsplan.

2.1 Woraus besteht der Ausführungsplan?

Beim Erstellen des Ausführungsplans werden die im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen berücksichtigt. Des Weiteren werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik u. s. w. abgeklärt. Der Kern des Ausführungsplans besteht aus folgenden Angaben: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Darüber hinaus werden für die Darstellung komplexer Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt u. s. w.). Der Ausführungsplan wird von allen weiteren Planern für ihre Arbeit benötigt.

2.2 Wozu wird der Ausführungsplan benötigt?

Auf der Baustelle wird auf der Grundlage des Ausführungsplans der Rohbau errichtet. Der Plan ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die. Die beauftragten Unternehmen erstellen auf der Grundlage des Ausführungsplans, der Detailpläne und der auf der Baustelle entnommenen Naturmaße eigene Werkpläne.

Die Werkpläne der ausführenden Firmen werden vom Planer auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert, bevor sie freigegeben werden. Diese Phase ist sehr wichtig, weil hier die endgültige Entscheidung über die verwendeten Materialien und Bauweisen gefällt wird.

Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.

Leistungen

 

Gute Planung zahlt sich aus

Gute Planung zahlt sich aus

Der Hausbau gilt als eine der größten Investitionen des Lebens. Ihre Entscheidungen betreffen die nächsten 20 bis 50 Jahre. Ausreichende Planungszeit macht sich also bezahlt.
 

✍️Tipps für die gute Planung

– Jeder Quadratmeter zu viel kostet mehr, Profiplanung rechnet sich hier.
– Sparsame Haustechnik (Heizen, Strom, Lüftungsanlage) bringt einen dauerhaften – Nutzen für Kosten und Klima.
Dämmen Sie großzügig – zu Ihrem Nutzen!
– Setzen Sie bauliche Maßnahmen gegen sommerliche Überwärmung.
Vorausschauende Planung mit vielfältiger Nutzung (barrierefrei, Generationenhaus) kommt günstiger als nachträglicher Umbau.
– Berücksichtigen Sie alle Baunebenkosten.
– Kalkulieren Sie auch mit den laufenden Kosten über Jahrzehnte.
 
Betrachtet man die anfallenden Kosten eines Wohnhauses über eine Periode von 50 Jahren, so stellen die Baukosten nur 25 bis 30 Prozent der gesamten Kosten dar.
Die Energiekosten stellen den größten Anteil dar.
Beste Wärmedämmung, Energieerzeugung mit kostenloser Sonnenkraft und optimierte Komponenten gleichen die etwas höhere Anfangsrechnung durch geringere Betriebskosten mehr als aus.
Grundbuch

Grundbuch

Beim Erwerb von Grund und Boden (Grundstück, Wohnungseigentum, Eigenheim) ist es notwendig, sich anhand des Grundbuchs zu informieren, wer „bücherlicher” Eigentümer des Objekts ist und welche Belastungen eingetragen sind.

Wo ist im Grundbuchsauzug Wohnungseigentum vermerkt?

Wenn Wohnungseigentum auf dieser Liegenschaft begründet wurde, ist dies im Grundbuchsauszug links oben vermerkt.
Welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, wird im Grundbuch eingetragen. Die im Grundbuchsauszug angeführten Daten der Grundstücke wie Benützungsart (Nutzung), Flächenausmaß, Adresse etc. sind Daten des Katasters und unverbindlich.
So wird die Benützungsart vom Vermessungsamt nach der Natur erhoben und hat mit der von der Gemeinde verwalteten Flächenwidmung nichts zu tun.
Findet man neben der Grundstücksfläche den Vermerk „Änderung der Fläche in Vorbereitung”, so weist dies auf eine künftige Veränderung des Flächenausmaßes hin, welche ihren Grund in einer Neuvermessung der von dieser Anmerkung betroffenen Grundstücke hat. Daher sollte man bezüglich der Widmung auf jeden Fall bei der Gemeinde rückfragen!
Auf den ersten Blick sind Grundbuchsauszüge recht unübersichtlich, vor allem wenn es viele Miteigentümerinnen/Miteigentümer gibt und auch zahlreiche Pfandrechte (Hypotheken) eingetragen sind.

Folgende Einträge sind im Grundbuchsauszug vermerkt:

Kopf: Katastralgemeinde (Grundbuch), Einlagezahl, Zuständiges Gericht, Seitennummer
Hinweise: auf besondere Abschrift, Abfragedatum
Aufschrift: letzte Tagebuchzahl (TZ), vorläufige Plombe, Plombe, Hinweis auf Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht etc.
A1-Blatt: Grundstücksnummer, Zugehörigkeit zum Grenzkataster, Flächenausmaß und Adresse der zum Gutsbestand gehörenden Grundstücke
A2-Blatt: Änderungen am Grundbuchskörper, Öffentlich-rechtliche Verpflichtungen,
dingliche Berechtigungen (die mit der Liegenschaft verbunden sind)
B-Blatt: Miteigentumsanteile, diesen zugeordnet Eigentümerin/Eigentümer einschließlich Geburtsdatum und Adresse samt Rechtstatsachen
C-Blatt: Belastungen (Pfandrecht, Dienstbarkeit etc.) samt rechtserheblicher Tatsachen
Hinweis/Ende: Informationen über Ausgabestelle, gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr, Hinweis auf Gebührenbefreiung oder amtswegige Erstellung, Sicherheitscode

Leistungen

 

Grundbuch

Was ist eine Wärmebrücke?

Wärmebrücken sind Bauteilbereiche, die Wärme besser nach außen leiten, als es die benachbarten Bauteile tun. Es geht dort also mehr Heizungsenergie verloren. So entstehen kalte Stellen an Wänden, Böden und Decken, die bei Kondensation der Luftfeuchtigkeit Gefahr laufen, mit Schimmel befallen zu werden.

Leistungen