von Dominik Gramser | Feb 14, 2024 | Info-Fakten
Was versteht man unter einer BAUFLUCHTLINIE?
Baufluchtlinien sind Abgrenzungen innerhalb eines Grundstücks, über die mit Hauptgebäuden grundsätzlich nicht hinausgebaut werden darf.
Sie können durch die Gemeinde im Bebauungsplan verordnet werden und stellen eine behördlich festgelegte Linie dar, bis an welche ein Bauwerk herangebaut werden kann oder gar muss.
Vordere Baufluchtlinie
Durch vordere Baufluchtlinien wird erreicht, dass Gebäude entweder einen Mindestabstand zur Straße einzuhalten haben (Vorgarten) oder gerade an diese zur Verhinderung von Raumbildung heranrücken müssen.
Seitliche und hintere Baufluchtlinien
Seitliche und hintere Baufluchtlinien dienen primär dem Schutz der Nachbarn. In Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen sichern sie die einzuhaltende Entfernung von Hauptgebäuden zueinander, damit u. a. die ausreichende Belichtung der Hauptfenster möglich ist.
Leistungen
von Dominik Gramser | Jan 31, 2024 | Allgemein, Baulexikon, Info-Fakten
Wir planen Ihr Haus
1. Entwurfsplanung & Einreichplan
Die erste Phase jedes Hausbaus ist die PLANUNG. Diese setzt sich aus der ENTWURFSPLANUNG (Entwurfsplan), der Genehmigungsplanung (EINREICHPLAN) und der Ausführungsplanung (AUSFÜHRUNGSPLAN) zusammen. Der nach den Wünschen und Vorstellungen des Bauherrn erarbeitete Entwurfsplan enthält Grundrisse, Querschnitte, Fassaden u. s. w.
Durch den Entwurfsplan erhalten Sie einen ersten Eindruck vom möglichen Aussehen Ihres neuen Zuhauses.
Auf der Grundlage des Entwurfsplans erstellen wir den Einreichplan, der zum Erwerb einer behördlichen Baubewilligung benötigt wird. In der Phase der Genehmigungsplanung werden alle Erhebungen durchgeführt, die zum Erwerb der Baubewilligung erforderlich sind. Darum beinhaltet der Einreichplan zahlreiche Unterlagen wie z. B. ein Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren und einen Energieausweis.
2. Ausführungsplan
In der Phase der Ausführungsplanung werden die konkreten Pläne für die Errichtung des Gebäudes erstellt. Als Grundlage dient der Einreichplan, der, nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, in Hinblick auf die Bauausführung zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet wird. Dadurch entsteht der Ausführungsplan.
2.1 Woraus besteht der Ausführungsplan?
Beim Erstellen des Ausführungsplans werden die im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen berücksichtigt. Des Weiteren werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik u. s. w. abgeklärt. Der Kern des Ausführungsplans besteht aus folgenden Angaben: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Darüber hinaus werden für die Darstellung komplexer Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt u. s. w.). Der Ausführungsplan wird von allen weiteren Planern für ihre Arbeit benötigt.
2.2 Wozu wird der Ausführungsplan benötigt?
Auf der Baustelle wird auf der Grundlage des Ausführungsplans der Rohbau errichtet. Der Plan ermöglicht dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die. Die beauftragten Unternehmen erstellen auf der Grundlage des Ausführungsplans, der Detailpläne und der auf der Baustelle entnommenen Naturmaße eigene Werkpläne.
Die Werkpläne der ausführenden Firmen werden vom Planer auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert, bevor sie freigegeben werden. Diese Phase ist sehr wichtig, weil hier die endgültige Entscheidung über die verwendeten Materialien und Bauweisen gefällt wird.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
Leistungen
von gernotneuhauser | Sep 28, 2023 | Allgemein
Was macht ein Baumeister?
Als GENERALIST kann ein Baumeister sämtliche Leistungen am Bau betreuen und durchführen.
PLANUNG – Eine solide Planung ist der Grundstein jedes Projekts. Zur Planung gehören die Erstellung des Einreichplans für die Behörde sowie Polier- und Detailpläne für die ausführenden Firmen.
BERECHNUNG – damit wirklich jedes Detail passt
VERTRETUNG vor Behörden – Abstimmung zwischen Amt und Baustelle
BAUAUFSICHT – Damit auf der Baustelle alles so läuft, wie es soll, sollte ein Baumeister mit der Bauaufsicht betraut werden.
BAUAUSFÜHRUNG – eine Ansprechperson für alles
SACHVERSTÄNDIGEN-TÄTIGKEIT – Baumeister fungieren auch als Privatgutachter oder allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige.
Wir nehmen Ihre Interessen ernst und schaffen wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Lösungen.